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   BPatG, 06.04.2010 - 4 Ni 70/08   

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https://dejure.org/2010,27446
BPatG, 06.04.2010 - 4 Ni 70/08 (https://dejure.org/2010,27446)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2010 - 4 Ni 70/08 (https://dejure.org/2010,27446)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2010 - 4 Ni 70/08 (https://dejure.org/2010,27446)
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    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 4 Ni 70/08
    Die Gegenstände der übrigen Ansprüche sind dem hier einschlägigen Fachmann, einem Chemie- oder Verfahrensingenieur mit Diplomabschluss, der üblicherweise mit einschlägigen Entwicklungsarbeiten bei der Herstellung einer Tiereinstreu betraut ist (vgl. BGH, Urteil v. 17. November 2009 - X ZR 49/08 - in juris nachweisbar; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger), auf Grund einer Kombination der genannten Druckschrift mit der Offenlegungsschrift EP 0 585 928 A1 ( NK5 ) i. S. d. § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 4 PatG nahegelegt.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 4 Ni 70/08
    Somit ist eine hinreichende Überschneidung der beanspruchten Verhältnisanteile von Guar-Mehl mit den im Stand der Technik offenbarten Verhältnisanteilen gegeben, was dazu führt, dass dies im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 95, 295 - Borhaltige Stähle; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 45 m. w. N.) insoweit als neuheitsschädliche Vorbeschreibung dieses Merkmals (Merkmal 2.2) zu werten ist.
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 49/08

    Patentfähigkeit eines Hundefutterbeutels zum Trainieren von Hunden;

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 4 Ni 70/08
    Die Gegenstände der übrigen Ansprüche sind dem hier einschlägigen Fachmann, einem Chemie- oder Verfahrensingenieur mit Diplomabschluss, der üblicherweise mit einschlägigen Entwicklungsarbeiten bei der Herstellung einer Tiereinstreu betraut ist (vgl. BGH, Urteil v. 17. November 2009 - X ZR 49/08 - in juris nachweisbar; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger), auf Grund einer Kombination der genannten Druckschrift mit der Offenlegungsschrift EP 0 585 928 A1 ( NK5 ) i. S. d. § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 4 PatG nahegelegt.
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